Altersvorsorge über dem Arbeitgeber? Ja, auf jeden Fall!

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat zum 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz brachte die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Weg. Durch verschiedene Verbesserungen wurde die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiver gestaltet. Zahlreiche Änderungen gelten seitdem unabhängig von Branche und Tarifbindung für alle Unternehmen. Nutzen Sie die Vorteile der Gesetzesänderung und fordern Sie jetzt ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung an.

Betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert!

Betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert!

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Wer berechtigt ist • Unbefristet angestellte Mitarbeiter • Geringfügig Beschäftigte Teilzeitkräfte • Auszubildende • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag • Geschäftsführer Steuervorteile: Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen. Vorteile für den Arbeitgeber: Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.